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Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 16.02.2014

Auf der JHV wurden Überlegungen angestellt, was wir tun können, um einem "Umkippen" des sensiblen Langstgewässers vorzubeugen.
Mit grosser Mehrheit wurde beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung ein generelles Anfütterverbot an der Langst besteht.
Lediglich mit Lebendfutter wie Maden, Pinkys, Würmer darf angefüttert werden